... und was kostet´s?
Wir möchten, dass das Wohnen und die Pflege bei uns bezahlbar bleiben.
Durch optimierte Arbeitsabläufe und bewussten Umgang mit den wirtschaftlichen Ressourcen ist es uns möglich, einer der günstigsten Anbieter im Bereich vollstationäre Pflege in Neumünster zu sein. Die Qualität unserer Arbeit bleibt dabei kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Bitte vergleichen Sie uns überzeugen Sie sich selbst!
Die Heimkosten setzen sich aus dem Grad der Pflegebedürftigkeit und durch die Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen zusammen. Werden alle Vorausstzungen erfüllt, wird das Heimentgelt von den Pflegekassen und/oder dem Sozialhilfeträger bezuschusst.
Grundsätzlich kann jeder Mensch, unabhägig von seinen Einkünften, ein Heim nach seinen Vorstellungen auswählen. Personen, die die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, bekommen finanzielle Unterstützung durch den Sozialhilfeträger.
Leistugen der Pflegekassen
Sofern eine Person Mitglied einer Krankenkasse ist und einen Pflegegrad zuerkannt bekommt, hat diese Person einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegekassen.
Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege
Die bisherigen getrennten Budgets werden seit 01.07.2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengeführt. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können diesen Betrag flexibel für beide Leistungsarten nutzen, je nach individuellem Bedarf.
Die bisherige Voraussetzung, vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege mindestens sechs Monate gepflegt worden zu sein, entfällt. Der Anspruch besteht künftig sofort ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2.
Für wieviele Tage das Budget reicht, richtet sich nach der Höhe der Pflegesätze. Die Pflegesätze sind unterschiedlich: je höhere der Pflegegrad desto höher der Pflegesatz. Fragen Sie uns: wir beraten Sie gerne und erklären, wie lange Ihr Kurzzeitpflegeaufenthalt bei uns dauern kann!
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