Wir erwarten und fördern eine aktive Kooperation mit Ärzten

Neben den Leistungen der Pflege und sozialen Betreuung erbringen wir Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch das Pflegepersonal.

Hierbei handelt es sich um pflegerische Verrichtungen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik (z. B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Einreibung, Medikamentengabe etc.). Für die Veranlassung und Anordnung ist der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig. Jeder Bewohner kann den Arzt frei wählen. Voraussetzungen für die Erbringung dieser Behandlungspflege ist, dass

 

-          sie vom behandelnden Arzt veranlasst wurden und im Einzelfall an das Pflegepersonal delegierbar sind.

-          die persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erforderlich ist

-          der Bewohner mit der Durchführung der ärztlich angeordneten Maßnahmen durch einen Mitarbeiter des Stadtdomizils einverstanden ist